Informationen während der Corona Pandemie

Hilfreiche und aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie beim Robert Koch Institut

 

Häufig gestellte Fragen: www.rki.de/FAQisolationsbedingungen

www.rki.de/Kontaktperson/Management

Test und Absttrich-Infos: Kreis Tübingen

FAQ Impfzentren: Aktuelle Infos Corona Impfzentren 


Liebe Patienten und Patientinnen, 

 

ab sofort haben Sie die Möglichkeit, sich in unserer Praxis impfen zu lassen.

Derzeit impfen wir mit BionTech, ggfs. Moderna. Eine Garantie für einen bestimmten Impfstoff besteht leider nicht. 

 

Für Ihre Impfung melden Sie sich bitte persönlich bei uns an.

Bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis, Ihre Versichertenkarte und ausgefüllten und unterschriebenen
Aufklärungsbögen,
bzw. die Impf-Berechtigungs-Erklärung mit.

Wir entscheiden beim Impfen nach Prioriät und vollständigen Unterlagen und nicht nach Reihenfolge. 

  

Füllen Sie die ANAMNESE und EINVERSTÄNDNIS-ERKLÄRUNG aus und fügen Sie die 
Begründung Ihrer Priorität (diese schreiben Sie frei) bei.

 

Begründungen können sein:
1. Berufliche Tätigkeit oder Job 
    Bitte füllen Sie hierzu das Formular "Arbeitsbescheinigung" aus 

2. Pflege von Angehörigen oder Schwangere in der Familie
    Bitte füllen Sie hierzu das Formular "Pflege von Angehörigen oder Schwangeren in der Familie" aus 
    (Es sind jeweils zwei Personen möglich. Personalausweisnummer, Adresse und Unterschrift der zu pflegenden Person müssen
    eingereicht werden). 

3. Berechtigte Altersgruppe 

4. Krankheitskategorie mit genauer Angabe einer der folgenden Gruppen und Buchstaben
    (Diese Angaben bitte datengeschützt und handschriftlich auf Ihrer Anamnese vermerken)

Corona Impfungen

Liebe Patienten und Patientinnen, 

 

ab sofort haben Sie die Möglichkeit, sich in unserer Praxis impfen zu lassen.

Derzeit impfen wir mit BionTech, ggfs. Moderna. Eine Garantie für einen bestimmten Impfstoff besteht leider nicht. 

 

Für Ihre Impfung melden Sie sich bitte persönlich bei uns an.

Bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis, Ihre Versichertenkarte und ausgefüllten und unterschriebenen
Aufklärungsbögen,
bzw. die Impf-Berechtigungs-Erklärung mit.

Wir entscheiden beim Impfen nach Prioriät und vollständigen Unterlagen und nicht nach Reihenfolge. 

  

Füllen Sie die ANAMNESE und EINVERSTÄNDNIS-ERKLÄRUNG aus und fügen Sie die 
Begründung Ihrer Priorität (diese schreiben Sie frei) bei.

 

Begründungen können sein:
1. Berufliche Tätigkeit oder Job 
    Bitte füllen Sie hierzu das Formular "Arbeitsbescheinigung" aus 

2. Pflege von Angehörigen oder Schwangere in der Familie
    Bitte füllen Sie hierzu das Formular "Pflege von Angehörigen oder Schwangeren in der Familie" aus 
    (Es sind jeweils zwei Personen möglich. Personalausweisnummer, Adresse und Unterschrift der zu pflegenden Person müssen
    eingereicht werden). 

3. Berechtigte Altersgruppe 

4. Krankheitskategorie mit genauer Angabe einer der folgenden Gruppen und Buchstaben
    (Diese Angaben bitte datengeschützt und handschriftlich auf Ihrer Anamnese vermerken)

Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen Covid-19 (Corona Virus Disease 2019) 
- mit mRNA Impfstoffen - 

GRUPPE 2

Erhöhte Priorität

(Paragraph 3, Abs. 1 Ziffer 2. Buchstabe a bis i)

 

a. Adipositas/Krankhaftes Übergewicht (ab BMI 41)

b. Demenz oder geistige Behinderung;

c. Diabetes mell. HbA1c >7,5

d. Krebs auch Remission <5 Jahre

e. chronische Leber-Erkrankung

f. Lungenerkrankungen.: COPD, Asthma

g. chronische Nierenerkrankung

h. Transplantierte

i. Trisomonie21

 

Gruppe 3
Erhöhte Priorität

(Paragraph 4, Abs. 1 Ziffer 2. Buchstabe a bis h)

 

a. Adipositas/Krankhaftes Übergewicht (ab BMI 31)

b. Asthma bronchiale

c. Autoimmunerkrankungen

d. Colitis

e. Diabetes mell. HbA1c <7,5

f. Herzerkrankungen: KHK, Bluthochdruck über 160, Vorhofflimmern

g. Immunabwehrschwäche

h. Krebs auch Remission >5 Jahre

i. Neurologische Erkrankungen: Schlaganfall, Parkinson, MS.               

(u.a. siehe auch den öffentlichen Gesetzestext)

Bitte denken Sie daran, folgendes mitzubringen: 
(Gerne auch für die Begleitperson, falls Impfstoff übrig wäre)

  1. Personalausweis
    Auch von der Begleitperson, falls übrig gebliebener
    Impfstoff verimpft werden sollte
  2. Impfpass
    Sollten Sie keinen Impfpass besitzen, können Sie ein Exemplar bei uns in der Praxis für Euro 2,-- erwerben.
    Bitte bringen Sie den Betrag passend mit.
  3. Versichertenkarte
  4. Eigener Kugelschreiber
  5. Lesebrille oder Lupe 
    Bei Bedarf
  6. Gegebenenfalls Kreislauftröpfchen 
    Bei Bedarf (z.B. Korodin)
    Bitte teilen Sie uns vor dem Impfen mit, wenn Sie zu Kreislaufproblemen bei Impfungen neigen 

 

Grundsätzlich besteht durch unsere Zusage kein Rechtsanspruch auf eine Impfung. 

 

Die Impfung können wir dann durchführen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig an Ihrem Impftermin vorliegen und Sie am Impftag gesund sind. Wenn der Eindruck entsteht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, behalten wir uns vor, die Impfung weiterzugeben. Sie haben dann die Möglichkeit, sich zu einem späteren Zeitpunkt impfen zu lassen. 

 

Bitte bringen Sie zur Impfung immer eine Begleitperson mit. Dies gilt für alle Altersgruppen. Für den gesamten Ablauf planen Sie bitte mindestens eine Stunde ein. 

 



Covid Update für Angehörige


Anmeldung zur Impfung für über 70-jährige

Die Terminvergabe für Impfungen in den Impfzentren erfolgt zentral, eine Terminvereinbarung über die Impfzentren selbst ist nicht angezeigt.

 

Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur mit Termin.
Es werden gleichzeitig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung vergeben. So kann sichergestellt werden, dass die Zeiträume bis zur zweiten Impfung eingehalten werden.

 

Bei Anruf über die 116117 erfolgt eine Weiterleitung an das vom Land beauftragte Callcenter. Informationen zum Impfprozess sind seit 15.12.2020 über eine Weiche der Corona-Hotline (0711 904-39555) erhältlich.

 

Die 116117 ist keine Informations-Hotline, sondern eine Terminvergabe-Hotline.

 

Eine Terminvergabe ist auf folgenden Wegen möglich

  • über www.116117.de
  • über die App 116117
  • über die Telefonhotline 116117

 

Nach überwiegender ExpertInnenmeinung sollten Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte Infektion mit
SARSCoV-2 durchgemacht haben, zunächst nicht geimpft werden.


Praxisstruktur während Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19 Pandemie

Damit Sie bei uns sicher fühlen und es auch sind!

 

... momentan gibt es bei uns kein klassisches Wartezimmer. Sie kommen somit mit keinen anderen Patienten in Kontakt. Jeder bekommt sein eigenes Zimmer. Zusätzlich gibt es verschiedene Ein- und Ausgänge. Außerdem sind unsere Türgriffe mit einer antibakteriell wirksamen Beschichtung versehen.

 


• Bitte betreten Sie die Praxis ausschließlich symptomfrei

• Wenn es sich um Erkältungssymptome handelt, kommen Sie bitte nur nach Voranmeldung
  Telefon: 07472/ 3375 oder 07472/ 7099720


Bei Erkältungssymptomen warten Sie bitte im Auto. 
Sie dürfen NICHT in die Praxis. Sie werden im Auto untersucht.

 

Seit Mai stehen uns serologische Tests zur Verfügung (IgM & IgG), um im Blut überprüfen zu lassen,
ob man bereits gegen CoV-2 immun ist. Egal, ob man die Infektion bemerkt hatte oder nicht.